Tagoknak

Allgemeine Informationen

Der Jagdverein von Látrány verpflichtet sich, dem Gastjäger (und seinen Partnern) am vertraglich festgelegten Tag und Ort Jagdmöglichkeit zu sichern, um Trophäen ergattern zu können. und Jagddienstleistungen in Anspruch nehmen zu können..

Der Gastjäger (Vertragspartner) ist verpflichtet, seine bzw. die Daten seiner Gäste mindestens eine Woche vorm Anfang der Jagd anzugeben.

Der Jagdverein von Látrány stellt zu jeder Jagd Fachpersonal zur Verfügung. Die Jagdgäste dürfen nur in der Anwesenheit der Begleitperson jagen, und nur das von der Begleitperson als jagdbar erklärte Wild erlegen.

Die vom Jäger bei der Jagd verursachten Schäden müssen zu Lasten der Haftpflichtversicherung des Jagdgastes bezahlt werden. Diese Versicherung bezieht sich auf die eventuelle Erlegung eines geschützten Wildes nicht.

Die Trophäe des erlegten Wildes steht dem Erleger zu, das Wildfell und das Wildbret kann der Gastjäger zu dem auf der Preisliste angegebenen Preis kaufen.

Das angeschweißte, aber nicht zur Strecke gebrachte Wild, was die Stückzahl angeht, gilt als erlegt. Der Jagdgast ist verpflichtet, für das angeschweißte Wild den in der Preisliste angegebenen Preis zu zahlen. Sollte das angeschweißte Wild noch während der Jagd gestreckt werden, muss man den vollen Preis bezahlen. Wenn das Wild erst nach der Abreise des Gastjägers aufgefunden wird, wird der Preis des Anschweißens vom vollen Preis abgezogen, der Gastjäger muss den Restbetrag begleichen, die Trophäe gelangt erst dann in seinen Besitz.

Grundlage für die Abrechnung ist die von beiden Parteien unterzeichnete Abschussliste. Die Grundlage für die Abrechnung beim Trophäenwild sind immer die vom Trophäenbewertungsausschuss festgestellten Trophäengewicht bzw. –größe. Wenn die Trophäe mit Medaille ausgezeichnet wird, stehen das Diplom und die Medaille des Trophäenbewertungsausschusses dem Jäger ohne jegliches Entgelt zu.

Die im Vertrag angegebene Trophäengröße ist nur ein Richtwert, da es unmöglich ist, sie einzuhalten. Deshalb im Fall einer kleineren oder größeren Trophäe, als die im Vertrag festgesetzt wurde –wenn sie nicht auf den ausdrücklichen Wunsch des Gastjägers erlegt wurde – ist der Jäger verpflichtet, +/- 10% der im Vertrag festgesetzten Trophäengröße zu bezahlen. Bei einem größeren Gewichtsunterschied müssen der Jagdverein und der Erleger über den Preis gesondert vereinbaren.

Der Gastjäger ist erst nach der vollständigen Begleichung der Rechnung berechtigt, die Trophäe mitzunehmen.

Der Gastjäger und seine Partner dürfen nur im Besitz eines gültigen ungarischen Jagdscheins jagen.

Wenn sich der Gastjäger eines Jägers unwürdig verhält, ist der Fachbegleiter berechtigt, die Jagd abzubrechen.